DTB-Basisschein

DTB-Basisschein

Entstehung des Basisscheins

1999 wurde der Trampolin-Basisschein eingeführt (Christlieb/Meyer). Aus verschiedenen Fortbildungskonzepten aus ganz Deutschland wurde eine Lehrgangsform entwickelt, die Einsteigern bundesweit einheitlich den Einstieg als Lehrkraft im Trampolinturnen ermöglichen sollte.

Im Zuge einer weiteren Überarbeitung wurde am 21.5.2011 der Umfang nochmals reduziert auf 32 LE. Zudem wurde der Lehrgang auf zwei separate Teile á 16 LE aufgeteilt, um den Interessenten mit unterschiedlichem Könnensstand besser gerecht zu werden.

Erweiterung des Basisscheins

Auf Initiative der Firma Eurotramp hin wurde in Kooperation mit dem Deutschen Turner-Bund (DTB) das sogenannte "Trampolin Education Program" ins Leben gerufen. Dabei wurde der Trampolin-Basisschein in "DTB Basisschein" umbenannt und um die Aspekte "Trampolin in der Psychomotorik" und "Minitrampolin" erweitert.

Anerkennung des Basisscheins

Die Vielzahl von Fortbildungsformen in Deutschland auf Verbands-, Schul-, Hochschul- und privater Ebene führte zu einer Arbeitstagung am 21.5.2011, auf der mit allen mit der Qualifizierung betrauten Partnern (Vertreter der Kultusministerien, der Deutsche Verband der Unfallkassen (DGUV), die Deutsche Vereinigung für Sportwissenschaft (DVS), der Deutsche Sportlehrerverband e. V. (dslv), der Deutsche Akademie für Psychomotorik (dakp)) über die Vereinheitlichung der Ausbildung diskutiert wurde. Inhaltlich gibt es Konsens, lediglich formale Aspekte müssen noch geklärt werden. So wird die Fortbildung im Bereich Schule als "Qualifikationsnachweis für Sportlehrkräfte" betitelt.

Da die Teilnahme am Basisschein-Lehrgang bereits mit 14 Jahren möglich ist, wird dieser Lehrgang als Trainerassistenten-Ausbildung gemäß der Richtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) anerkannt.

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer des Basisscheines ist nicht begrenzt.

Qualitätssicherung

Um die Qualität der Ausbildung zu gewährleiten, dürfen nur speziell geschulte Referenten die Basisschein-Lehrgänge durchführen. Sie werden auf einer Referentenschulung in die Konzeption und die Durchführungsmodalitäten eingewiesen. Nur diese Referenten können bei den Vergabestellen die Ausstellung der Urkunden beantragen.